You are currently viewing Regelungen für die Woche vom 14. bis 18.12.2020

Liebe Eltern,

heute Mittag erreichte uns die Information, dass das Land NRW folgende Regelungen beschlossen hat, die ab Montag, 14. Dezember 2020 gelten:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7:

Hier ist die Schulpflicht aufgehoben, d.h. die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien und auch zuhause behalten. Wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen möchten, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. Nutzen Sie dazu die Umfragefunktion von SchoolFox. Diese erhalten Sie in einer zusätzlichen Nachricht durch den Klassenlehrer/die Kassenlehrerin. Die Umfrage finden Sie dann neben dem Reiter „Mitteilung“ oben. Klicken Sie auf „Umfrage“ und geben Sie ggf. an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14.12.2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist NICHT möglich. Die Lehrkräfte werden natürlich vor Ort in der Schule sein und Präsenzunterricht erteilen. Kinder, die zuhause bleiben, werden mit Aufgaben versorgt, die sie dann zu Hause erledigen müssen. Wann Sie die Materialien abholen können erfahren Sie auch in der zusätzlichen Nachricht durch die Klassenleitung. Die Lernmaterialien sind für alle verpflichtet zu bearbeiten. Da sich alle Lehrkräfte im Präsenzunterricht befinden, können die Kinder, die zu Hause arbeiten, nicht in Form einer Videokonferenz o.ä. von der Klassenlehrer/der Klassenlehrerin begleitet werden.

An den beiden Tagen direkt nach dem Ende der Weihnachtsferien, also am 7. und 8. Januar 2021, findet KEIN Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Die Stadt Rheine stellt am Montag (14.12.2020) das Formular für die Notbetreuung auf www.rheine.de [1] zur Verfügung. Bitte schauen Sie immer wieder auf die Homepage!

Ich wünsche Ihnen einen schönen dritten Advent.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

Sabrina Wolters