Liebe Eltern,

wie Sie vielleicht schon den Nachrichten entnommen haben, gilt ab morgen, dem 02.12.2021, wieder die Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Bisher war es den Schülerinnen und Schülern freigestellt, freiwillig am Platz eine Maske zu tragen. Das aktuelle Infektionsgeschehen lässt dies jedoch nicht weiter zu. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist es oberstes Ziel, den Präsenzunterricht für alle Kinder aufrecht zu erhalten. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher entsprechend angepasst.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für die OGS und die Zusätzliche Betreuung, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Innerhalb des Schulgebäudes ist davon abgesehen grundsätzlich wie bisher von allen Personen eine medizinische oder FFP2 Maske zu tragen.

Mit der Maskenpflicht am Sitzplatz wird sich die Anordnung von Quarantänen nun wieder nur auf die jeweils infizierte Person beziehen. Das heißt: Tritt in einer Klasse ein positiver Fall auf, sind etwaige Sitznachbarinnen und Sitznachbarn nicht mehr von den Maßnahmen betroffen.

Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt weiterhin keine Maskenpflicht. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig eine Maske zu tragen und Abstand zu halten, wo es möglich ist.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser leider etwas angespannten Adventszeit. Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Sabrina Wolters