Liebe Eltern,

nächste Woche beginnt die Schulwoche für Ihr Kind am Mittwoch, 02.03. und ab
dann gelten auch die neuen Coronapflichttestungen. Wie bereits erwähnt, hat das Land entschieden, das Lollitest-Verfahren aufzugeben und die Grundschulkinder 3x wöchentlich einen Schnelltest durchführen zu lassen.

Getestet wird immer Montag, Mittwoch und Freitag vor Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe der Eltern. Es ist auch möglich, die Tests bereits am Vorabend durchzuführen. Sollte der Test positiv sein, informieren Sie bitte die Klassenleitung Ihres Kindes. Das Kind muss dann zu Hause bleiben.

Die Verpflichtung zur Testung ist ab dem 28.02.22 abhängig vom
Immunisierungsstatus. Folgende Regelungen gelten:

2 Impfungen + eine Booster-Impfung = unbefristet immunisiert
1 Impfung + genesen (Reihenfolge unerheblich) = unbefristet immunisiert
2 Impfungen = ab 14 Tage nach der 2. Impfung = unbefristet immunisiert (aktuell noch – hier ist möglicherweise eine Veränderung zu erwarten)
Genesen = mit Genesenennachweis ab dem 29. Tag nach erfolgter Infektion (= Abnahme des positiven PCR-Tests) befristet für 90 Tage

Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung gerne weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Diese Ankreuzmöglichkeit finden Sie ebenfalls auf dem Zettel zur Statusabfrage, den Ihr Kind bekommen hat.

Am Freitag, 25.02. werden wir zunächst allen Kindern für die darauffolgende Woche 3 Schnelltests mit nach Hause geben, obwohl wir in der Woche nur 2 Testtage (Mittwoch und Freitag) aufgrund des langen Wochenendes haben. So hat jedes Kind schon mal eine Reserve, falls ein test ungültig ist oder das Kind an einem Freitag (Ausgabetag) mal nicht in der Schule ist.

Die Eltern, deren Kinder getestet werden, versichern die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen und geben ihren Kindern spätestens am 25.02.2022 die entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Diese Vorlage befindet sich ebenfalls in Papierform in der Postmappe Ihres Kindes.

Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig. Die vorgeschriebenen Testtage (Mo., Mi., Fr.) müssen auch in diesem Fall eingehalten werden.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Herzliche Grüße,

Sabrina Wolters