Du betrachtest gerade Notbetreuung im Wechselunterricht ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

soeben erreichte mich eine Mail von der Schulverwaltung der Stadt Rheine mit Informationen zur Notbetreuung, auf die einige von Ihnen so dringend warten. In der Mail heißt es :

„…in der Schul-Mail des Ministeriums NRW vom 11.02.2021 wurden folgende Punkte zum Wiederbeginn des Präsenzunterrichtes festgelegt:

· Alle Schüler der Primarstufe kehren im Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurück

· Das Wechselmodell ist von den Schulleitungen festzulegen

· Es ist eine Notfallbetreuung für Schüler/innen die keinen Präsenzunterricht in den Jahrgängen 1-6 haben einzurichten

· Die Notfallbetreuung kann von Schülern/innen, die grundsätzlich kein Betreuungsangebot wahrnehmen nur in der regulären Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden

· Schüler/innen, die grundsätzlich ein Betreuungsangebot wahrnehmen, können die Notfallbetreuung auch nachmittags in Anspruch nehmen, eine verpflichtende Teilnahme gibt es nicht

· An den Tagen des Präsenzunterrichtes sind die regulären Betreuungsangebote für die entsprechenden Schülergruppen anzubieten

Um die geforderten Punkte des Ministeriums zu erfüllen wurde folgendes Konzept ausgearbeitet:

· Während des Präsenzunterrichtes werden die Kinder von den Lehrkräften betreut.

· Nachmittags wird die Betreuung der Kinder in den Grundschulen die grds. eine Betreuung wahrnehmen durch das Personal der Betreuungsträger wahrgenommen

· Die Notfallbetreuung der Grundschulen im Vormittag wird durch Integrationskräfte des Caritasverbandes sichergestellt.

· Die Integrationskräfte beaufsichtigen die Kinder während der Aufgabenerledigung, eine Vermittlung von Unterrichtsinhalten oder fachkundige Unterstützung bei der Aufgabenerledigung erfolgt nicht

Die Beantragung sämtlicher Betreuungsangebote (auch Übermittagsbetreuung und Offener Ganztag) läuft weiterhin über das Online Formular www.rheine.de/Notfallbetreuung. Die Schulverwaltung wird eine entsprechende Presseinformation rausgeben. Bitte geben Sie diese Informationen ebenfalls an Ihre Eltern weiter.

Für Rückfragen stehen Ihnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Rheine per Email (notbetreuung@rheine.de), sowie per Telefonhotline 05970-939579 zur Verfügung.

Ergänzend geben wir folgende Hinweise:

1.) Wer ist Anspruchsberechtigt? Eltern von Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen vom 1.-6. Jahrgang

2.) Für welche Zeiten kann die Notbetreuung beantragt werden? (Uhrzeiten und Tage) Grundschulen: (1.-4. Klasse) Kinder mit Anspruch auf OGS/Betreuung: An Präsenztagen: Unterrichtsende bis 16.30 Uhr (reguläres Betreungsangebotende An Distanzunterrichtstagen: 07.40 Uhr (regulärer Betreuungsbeginn) bis 16.30 Uhr (reguläres Betreuungsende) An beiden Tagen wird ein Verpflegungsangebot aufrecht erhalten. Kinder ohne Anspruch auf OGS/Betreuung: An Präsenztagen: keine Betreuungsmöglichkeit nach Unterrichtsende An Distanzunterrichtstagen: 07.40 Uhr bis 11.35 Uhr

3.) Wie wird mein Kind betreut? a. Betreuungsträger (TV-Jahn) b. Inte- grationshelfer der Caritas (Vormittagsbereich) c. Lehrkräfte (während des Unterrichts)

4.) Was kostet mich die Betreuung? Für die regulären Betreuungsangebote werden Gebühren entsprechend der Satzung der Stadt Rheine erhoben. Sofern eine Aussetzung der Gebühren erfolgt, werden die Eltern gesondert informiert. Für die Notbetreuung werden keine Gebühren erhoben.

5.) Wo kann ich die Betreuung beantragen Die Betreuung ist zu beantragen über das Online Formular www.rheine.de/Notfallbetreuung Auch Betreuungsangebote im Nachmittagsbereich an Präsenztagen!

6.) Was ist zu beachten:

– Es sind feste Bezugsgruppen zu bilden und zu dokumentieren

– kranke Kinder dürfen nicht in die Betreuung gegeben werden

– medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich“

Da es immer noch darum geht, möglichst wenig Kontakte zu haben, bitte wir darum, die Notbetreuung nur dann zu beantragen, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind gibt.

Ich hoffe diese ausführlichen Informationen helfen Ihnen weiter. Ansonsten melden Sie sich gerne, wenn es noch Fragen gibt.

Mit besten Grüßen

S. Wolters